Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fonavio

Version 28.09.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die entgeltliche und unentgeltliche Nutzung der Fonavio-Plattform und eigenständig buchbarer Zusatzleistungen durch Geschäftskunden. Fonavio stellt eine B2B-Plattform für Testzugänge, Terminanfragen, Online-Buchungen, Mandantenverwaltung und optionale digitale Telefonassistenz bereit.

1. Geltungsbereich und Unternehmerstatus

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss zu privaten oder überwiegend privaten Zwecken ist nicht vorgesehen.

2. Vertragspartner und Leistungsgegenstand

Vertragspartner ist Emrah Yamak, handelnd unter der Bezeichnung Fonavio. Fonavio schuldet die technische Bereitstellung der Plattform oder Zusatzleistung im jeweils gebuchten und freigeschalteten Leistungsumfang. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem im Checkout ausgewählten Angebot, der dort angezeigten Laufzeit und der Buchungsbestätigung.

3. Testzugang und Vertragsschluss

Ein Testzugang entsteht nicht automatisch durch Registrierung. Nach E-Mail-Bestätigung prüft Fonavio die Anfrage manuell und kann Testzugänge freigeben, ablehnen, einschränken oder sperren. Ein entgeltliches Abonnement kommt erst mit erfolgreicher Zahlungsbestätigung und elektronischer Buchungsbestätigung zustande.

4. Pakete, Preise und Zahlung

Für den Geschäftskunden gelten die bei Vertragsschluss im Checkout angezeigten Paketpreise und Einrichtungskosten. Sämtliche angezeigten Preise sind Bruttobeträge und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Wiederkehrende Entgelte werden entsprechend der gewählten Abrechnungsart monatlich oder jährlich im Voraus über den im Checkout ausgewählten Zahlungsweg abgerechnet. Einrichtungskosten fallen einmalig bei Beginn des gebuchten Pakets an und werden bei der bloßen Fortsetzung oder Anschlussverlängerung nicht erneut berechnet.

5. Fonavio Priority Support

Priority Support kann zusätzlich zu einem Fonavio-Abonnement oder als eigenständige B2B-Zusatzleistung gebucht werden. Enthalten ist ein priorisierter persönlicher Kontaktweg für Fragen zur Einrichtung und Nutzung von Fonavio. Bei umfangreicheren Anliegen stimmen die Parteien Vorgehen und voraussichtlichen Aufwand vorab ab. Fernhilfe kann nach vorheriger Abstimmung eingesetzt werden, wenn sie für den konkreten Supportfall geeignet ist und der Geschäftskunde die Verbindung ausdrücklich freigibt. Ein Anspruch auf Fernhilfe, unmittelbare Erreichbarkeit, eine feste Reaktionszeit oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer besteht nicht. Weitergehende Entwicklungs- oder Projektleistungen sind nicht enthalten und bedürfen einer gesonderten Abstimmung oder eines Angebots. Priority Support wird wahlweise monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet und kann zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

6. Flex-Tarif

Der Flex-Tarif läuft auf unbestimmte Zeit und wird in monatlichen Abrechnungszeiträumen geführt. Er kann jederzeit zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden. Bis zum bestätigten Beendigungszeitpunkt bleiben Zugang und Leistung aktiv.

7. Tarif mit 24 Monaten Mindestlaufzeit

Der Tarif hat eine anfängliche Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab dem in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Vertragsbeginn. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende dieser Mindestlaufzeit. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei Fonavio. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

8. Kündigung und Bestätigung

Der Mandant kann eine ordentliche Kündigung im Mandanten-Admin unter „Konto & Abo“ erklären. Eine Kündigung in Textform, insbesondere per E-Mail an kontakt@fonavio.de, bleibt ebenfalls möglich. Fonavio bestätigt den Eingang, den Zeitpunkt der Kündigung und den ermittelten Beendigungszeitpunkt elektronisch. Eine vorgemerkte Kündigung kann bis zu ihrem Wirksamwerden über die angebotene Aboverwaltung zurückgenommen werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Mandantenpflichten

Der Mandant hält seine Betriebsdaten, Leistungen, Preise, Öffnungszeiten, Datenschutzhinweise gegenüber Endkunden und Mitarbeiterdaten aktuell. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; unberechtigte Nutzung ist Fonavio unverzüglich zu melden. Der Mandant ist gegenüber seinen Endkunden Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

10. Terminanfragen und digitale Assistenz

Terminanfragen sind grundsätzlich unverbindlich, bis der Mandant sie bestätigt. Der digitale Assistent darf standardmäßig nur Anfragen aufnehmen und keine verbindlichen Termine bestätigen, sofern kein ausdrücklich abweichender Workflow vereinbart und aktiviert wurde.

11. Datenschutz, AVV und Vertragsende

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitungsvertrag. Der AVV ist Bestandteil der Registrierung und Nutzung von Fonavio. Nach Vertragsende endet der operative Zugang. Rechnungen, Sicherheitsprotokolle, Audit-Nachweise und sonstige gesetzlich aufzubewahrende Daten dürfen im rechtlich erforderlichen Umfang erhalten bleiben; sonstige Mandantendaten werden nach den geltenden Lösch- und Aufbewahrungsregeln gelöscht oder anonymisiert.

ImpressumDatenschutz